Truppmannausbildung Teil 1

Der Truppmann Teil 1 Lehrgang ist der Erste Lehrgang den die Feuerwehrkameradinnen- und Kameraden auf Kreisebene besuchen.

Voraussetzung für diesen Lehrgang ist ein Erste-Hilfe Lehrgang, der vorher absolviert werden muss.
Diese Ausbildung umfasst insgesamt 70 Stunden, inclusive Erste-Hilfe Ausbildung und wir im ersten Halbjahr an jeweils sechs Samstagen ganztägig und im zweiten Halbjahr an vier Samstagen ganztägig und vier Sonntagen vormittags durchgeführt.
Ausgebildet wir nach den Vorgaben der FwDV 2, die Grundlage aller Ausbildungslehrgänge in der Feuerwehr ist.
Inhalte der Truppmannausbildung Teil 1 sind:
- Rechtsgrundlagen
- Verbrennungs- und Löschlehre
- Fahrzeugkunde
- Persönliche Ausrüstung
- Gerätekunde: Schläuche, Armaturen, Löschgeräte, Rettungsgeräte und Geräte zur
einfachen Technischen Hilfeleistung
- Aufgabenverteilung innerhalb einer Gruppe / Staffel beim Löscheinsatz
- Aufgabenverteilung innerhalb einer Gruppe / Staffel beim Technischen Hilfeleistungseinsatz
- Verhalten bei Gefahr
- Unfallversicherung
Zum Abschluss des Lehrgangs erhält jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer eine Bescheinigung über die Teilnahme am Lehrgang.
Nach Auswertung der praktischen und theoretischen Prüfung erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Zeugnis in dem die Note in Punkten angegeben ist.
Nach erfolgreichem Abschluss der Truppmann 1 Ausbildung beginnt die Truppmann-ausbildung Teil 2. Diese Ausbildung hat einen Umfang von 80 Stunden und wird in einem Zeitraum von zwei Jahren in den Ortswehren durchgeführt