Maschinistenlehrgang

Nach Abschluss seiner Truppmann 2 Ausbildung in den Ortswehren kann die Feuerwehrkameradin oder der Feuerwehrkamerad den Maschinistenlehrgang besuchen. Dieser wird an vier Samstagen durchgeführt und hat einen Umfang von 36 Stunden. Voraussetzung für diesen Lehrgang ist die Fahrerlaubnis der Klasse B und der Sprechfunkerlehrgang soll vorher abgeschlossen sein. Bei diesem Lehrgang erlernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Bedienung von verschiedenen in den Feuerwehrfahrtzeugen eingebauten Feuerwehrpumpen sowie vom Feuerwehrfahrzeug unabhängig zu betreibenden Tragkraftspritzen. Auch gehört die Bedienung von Stromerzeugern und Hydraulischen Rettungsgerät dazu.
Inhalte der Ausbildung sind:
- Rechtsgrundlagen
- Aufgabenbereiche
- Löschfahrzeuge
- Feuerlöschkreiselpumpen
- Wasserförderung
- Motorenkunde
- Kraftbetriebene und sonstige Geräte
(Bilder Ingo Theilen)